Jede Überweisung aus oder ins Ausland über 50.000 € muss gemäß Außenwirtschaftsverordnung (AWV) der Deutschen Bundesbank gemeldet werden. Wenn Sie das versäumen, riskieren Sie empfindliche Bußgelder von bis zu 30.000 € – selbst bei Unwissenheit.
Haben Sie Meldungen vergessen, ist eine bloße Nachmeldung oft nicht ausreichend. In vielen Fällen kommt es auf eine strafbefreiende Selbstanzeige nach § 22 AWG an – solange die Behörde noch keine Kenntnis hat.
⚠️ Bis Ende 2024 lag die Meldegrenze bei 12.500 €. Für die letzten 3 Jahre besteht weiterhin eine Meldepflicht.
Hohe Bußgelder vermeiden
Verspätete oder fehlende Meldungen können Sie mehrere zehntausend Euro kosten.
Rechtliche Sicherheit
Erfüllen Sie Ihre Pflichten nach Außenwirtschaftsverordnung lückenlos.
Keine komplizierte Bürokratie
Wir übernehmen den gesamten Prozess der AWV-Meldung für Sie.
Selbstanzeige prüfen
Bei versäumten Meldungen gilt es, Nachmeldung und strafbefreiende Selbstanzeige nach § 22 AWG sauber zu unterscheiden.