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Laufende Betreuung für Unternehmen mit regelmäßigen AWV-Pflichten:
✔ Registrierung bei der Deutschen Bundesbank
✔ Monatliche Prüfung aller Zahlungsströme
✔ Erkennung meldepflichtiger Vorgänge (§ 67, § 64, § 66 AWV)
✔ Fester Ansprechpartner für Buchhaltung und M&A-Team
✔ Nullmeldung ohne Zusatzkosten, wenn keine Meldung erforderlich ist
Für Transaktionsfälle und DD-Soforthilfe erstellen wir individuelle Angebote.
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