Transaktion ist nur ein Thema für Unternehmen, es geht aber auch um die laufende Buchhaltung: Materialien zur Verarbeitung werden eingekauft oder Rechnungen ins Ausland überwiesen. Es gibt für jedes international tätige Unternehmen Meldepflichten im Alltag.
Ohne belastbare Unterlagen entstehen Risiken in Prüfungen und bei der Bundesbank – der Fahrplan wird enger, obwohl das Kerngeschäft eigentlich steht. Viele Fälle lassen sich mit strukturierter Aufarbeitung in wenigen Wochen bereinigen.
⚠️ Bis Ende 2024 galt eine Meldegrenze von 12.500 €. Für die letzten drei Jahre bleibt diese Schwelle rückwirkend relevant.
AWV in der Transaktionsprüfung
Käufer erwarten Nachweise zu grenzüberschreitenden Meldungen – fehlende Unterlagen verzögern den Prozess.
Haftung der Geschäftsführung
Meldepflichten können auch nach dem Verkauf gegen die handelnde Person geltend gemacht werden.
Selbstanzeige vor Abschluss
Unter bestimmten Voraussetzungen kann § 22 AWG Bußgelder abwenden – wenn rechtzeitig und vollständig gehandelt wird.
Lücken schließen
Wir ermitteln offene Vorgänge und bereiten fehlende Meldungen strukturiert für die Bundesbank vor.