AWV-Meldungen für Steuerkanzleien – Mandantenpotenzial nutzen.

Ihre Mandanten sind AWV-meldepflichtig – und bei versäumten Meldungen brauchen sie schnelle Orientierung. Wir helfen Ihnen, AWV-Leistungen und Mandantenberatung strukturiert anzubieten – inklusive Einordnung von Nachmeldung und Selbstanzeige.
Partner von Steuerkanzleien und Steuerberaternetzwerken
50.000 €

Meldegrenze pro Vorgang

30.000 €

Bußgeld-Risiko Mandant

3 Jahre

rückwirkende Prüfpflicht

Das unterschätzte Potenzial in Ihrem Mandantenstamm

Die meisten Mandanten gehen davon aus, dass ihre Steuerkanzlei AWV-Meldungen an die Deutsche Bundesbank für sie erledigt. Wer nicht berät, lässt Mandanten Bußgeld-Risiken bis zu 30.000 € laufen und verschenkt wiederkehrendes Honorar.

Bei versäumten Meldungen müssen Mandanten zudem zwischen Nachmeldung und strafbefreiender Selbstanzeige nach § 22 AWG unterscheiden. Als Kanzlei sollten Sie früh beraten – und wissen, wo Ihre Rolle endet und Fachjuristen übernehmen.

Beratungspflicht erfüllen
Mandanten erwarten AWV-Betreuung von ihrer Kanzlei – wer nicht berät, lässt Pflichten und Vertrauen liegen.
Umsatzpotenzial heben
Bei international tätigen Mandanten schlummert ein wiederkehrendes Honorarpotenzial – monatlich und skalierbar.
Selbstanzeige einordnen
Mandanten auf strafbefreiende Selbstanzeigen nach § 22 AWG hinweisen – die Einreichung selbst gehört in die Rechtsberatung.
Mit AWV Manager umsetzen
Digitale Workflows statt Excel-Chaos – Meldungen strukturiert, nachvollziehbar und mandantenfähig.
Warum sich AWV für Ihre Kanzlei lohnt

Beratungspflicht, Umsatz und Mandantenschutz vereint

AWV-Meldungen sind keine Steuerberatung im engeren Sinn – aber ein zentraler Bestandteil verantwortungsvoller Mandantenbetreuung. Wer früh berät, schützt Mandanten vor Bußgeldern und erschließt ein Leistungsfeld, das viele Kanzleien noch nicht systematisch nutzen.

Mandanten mit Auslandsbezug

Unternehmer, Vermögende und Freiberufler mit grenzüberschreitenden Zahlungen – oft meldepflichtig, selten korrekt gemeldet.

Wiederkehrendes Honorar

Monatliche AWV-Betreuung schafft planbare Umsätze – pro Mandant, skalierbar über den gesamten Bestand.

Klare Mandantenkommunikation

Transparente Vereinbarungen, wer meldet – und professionelle Einbindung in Ihre bestehende Beratung.

Digitale Skalierung

Mit AWV Manager automatisieren Sie Prüfung, Dokumentation und Einreichung – ohne Ihr Team zu überlasten.

So starten Sie mit uns

In 4 Schritten zum AWV-Angebot Ihrer Kanzlei

Vom ersten Gespräch bis zum laufenden Mandantengeschäft – wir begleiten Steuerkanzleien bei der Einführung einer professionellen AWV-Leistung, ohne Ihr Tagesgeschäft zu überfordern.
1

Erstgespräch & Potenzialanalyse

Wir analysieren mit Ihnen, welche Mandanten meldepflichtig sind und wie groß das Potenzial in Ihrem Bestand ist.

2

Angebotskonzeption

Gemeinsam entwickeln wir Ihr AWV-Leistungspaket: Mandantenansprache, Honorarmodell, Verantwortlichkeiten und Kommunikation.

3

AWV Manager einführen

Wir richten unsere Software AWV Manager für Ihre Kanzlei ein – inklusive Schulung Ihres Teams und mandantenfähiger Prozesse.

4

Go-live & Begleitung

Sie starten mit Ihren Mandanten – wir begleiten die Umsetzung, optimieren Abläufe und stehen als Partner zur Seite.

Gespräch vereinbaren
§ 22 AWG · Selbstanzeige
Versäumte AWV-Meldungen bei Mandanten

Selbstanzeige: Ihre Beratung, unsere Prozesse

Viele Mandanten kennen den Unterschied zwischen Nachmeldung und Selbstanzeige nach § 22 AWG nicht. Als Kanzlei sollten Sie früh und klar einordnen, welche Schritte nötig sind – die formale Selbstanzeige selbst gehört in die Rechtsberatung.

AWV Experten unterstützt Sie bei Mandanteneinordnung, laufenden Meldungen mit AWV Manager und der Anbindung spezialisierter Juristen, wenn es ans Eingemachte geht.

Mandanten informieren
Bei versäumten Meldungen sollten Mandanten früh wissen, welche Fristen und Optionen bestehen.
Abgrenzung beachten
Die strafbefreiende Selbstanzeige nach § 22 AWG ist Rechtsberatung – Steuerberater dürfen sie nicht selbst einreichen.
Netzwerk nutzen
AWV Experten unterstützt bei Einordnung, Prozess und laufenden Meldungen – und arbeitet mit Fachanwälten zusammen.
Beratung statt Nachmeldung
Mandanten sollten wissen: Nachträgliches Einreichen ersetzt keine strafbefreiende Selbstanzeige nach § 22 AWG.
Vertrauen ist kein Zufall

Was Steuerkanzleien über die Zusammenarbeit sagen

Kanzleien, die AWV systematisch eingeführt haben, berichten von zufriedeneren Mandanten, klareren Prozessen und einem neuen, planbaren Umsatzfeld.
5.00
Dr. Claudia Brenner
Steuerberaterin & Kanzleiinhaberin, München
5.00
Thomas Engelhardt
Partner, Steuerkanzlei Engelhardt & Partner
5.00
Sabine Hoffmann
Geschäftsführerin, Hoffmann Steuerberatung GmbH
5.00
Markus Lehmann
Steuerberater, Lehmann & Kollegen
5.00
Prof. Dr. Andrea Schmitt
Kanzleiinhaberin, Schmitt Steuerberatung
Software & Partnerschaft

Mit AWV Manager skalieren Sie Ihr AWV-Geschäft

AWV Manager – Ihre digitale AWV-Lösung

Die Software für Steuerkanzleien, die AWV professionell anbieten wollen: ✔ Mandanten- und vorgangsbezogene Übersicht aller Meldepflichten ✔ Automatisierte Prüfung grenzüberschreitender Zahlungen ✔ Strukturierte Vorbereitung und Einreichung an die Deutsche Bundesbank ✔ Nachvollziehbare Dokumentation für Ihre Kanzlei und Ihre Mandanten ✔ Skalierbar über Ihren gesamten Mandantenstamm Individuelle Partnerschaftsmodelle – sprechen Sie uns an.
Demo anfragen

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AWV-Leistung für Ihre Kanzlei?

Ob Einführungskonzept, AWV Manager oder Partnerschaftsmodell – wir beraten Sie individuell und unverbindlich. Keine Standardpreise, weil jede Kanzlei anders aufgestellt ist.

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FAQ

Häufige Fragen für Steuerkanzleien

AWV-Meldungen sind gesetzlich verpflichtend für grenzüberschreitende Zahlungen über 50.000 €. Die meisten Mandanten erwarten, dass ihre Steuerkanzlei sie dabei unterstützt – ähnlich wie bei USt-Voranmeldung oder ZM. Wer nicht berät, lässt Mandanten Bußgeld-Risiken laufen und verschenkt wiederkehrendes Honorarpotenzial.

International tätige Unternehmen, vermögende Privatpersonen, Freiberufler mit Auslandseinkünften, Mandanten mit Immobilien im Ausland, Krypto-Transaktionen oder regelmäßigen Zahlungen an ausländische Dienstleister. Seit 2025 gilt zudem eine rückwirkende Prüfpflicht für die letzten drei Jahre mit der früheren Grenze von 12.500 €.

Wer Mandanten nicht auf AWV-Pflichten hinweist oder keine klare Vereinbarung trifft, wer meldet, kann sich einem Haftungsrisiko aussetzen – besonders wenn der Mandant Bußgelder wegen fehlender Meldungen zahlen muss. Proaktive Beratung und dokumentierte Mandantenkommunikation schützen Ihre Kanzlei.

Die Nachmeldung beseitigt den Meldeverzug bei der Bundesbank, beseitigt aber nicht automatisch Bußgeld-Risiken nach § 19 AWG. Für Mandanten kann § 22 AWG ein eigener Weg sein – vorausgesetzt, die Anzeige erfolgt rechtzeitig und vollständig. Ihre Kanzlei sollte darauf hinweisen, ohne die Selbstanzeige selbst zu stellen.

Nein – die strafbefreiende Selbstanzeige wegen AWV-Verstößen fällt in den Bereich der Rechtsberatung und darf nicht durch Steuerberater erfolgen. Sie können Mandanten jedoch auf die Pflicht hinweisen, klare Vereinbarungen treffen und bei der laufenden Meldepflicht unterstützen. AWV Experten berät Kanzleien zur korrekten Abgrenzung.

Wir helfen Kanzleien, Mandantenfälle strukturiert einzuordnen, fehlende Meldungen zu identifizieren und laufende AWV-Prozesse mit AWV Manager umzusetzen. Die formale strafbefreiende Selbstanzeige verbleibt in der Rechtsberatung – wir arbeiten auf Wunsch mit spezialisierten Partnern zusammen und halten Ihre Kanzlei als Ansprechpartnerin für den Mandanten.

AWV Manager ist unsere Software-Lösung für Steuerkanzleien. Sie unterstützt bei der Identifikation meldepflichtiger Vorgänge, der mandantenbezogenen Dokumentation und der strukturierten Einreichung bei der Bundesbank – skalierbar über Ihren gesamten Mandantenstamm.

Nein – jedes Kanzleimodell ist anders aufgestellt. Ob Sie AWV als Vollservice, in Kooperation oder mit AWV Manager als Tool anbieten, besprechen wir individuell in einem unverbindlichen Gespräch.

So unterstützen wir Steuerkanzleien bei der Einführung ⬇

Im Erstgespräch identifizieren wir gemeinsam, welche Mandanten meldepflichtig sind – Unternehmen mit Auslandsgeschäft, vermögende Privatpersonen, internationale Strukturen. So sehen Sie schnell, wie groß das ungenutzte Potenzial in Ihrer Kanzlei ist.

Wir entwickeln mit Ihnen ein Angebot, das zu Ihrer Kanzlei passt: von der reinen Beratung über die operative Durchführung bis zur White-Label-Partnerschaft. Inklusive Mandantenansprache, Vertragsvorlagen und klarer Abgrenzung der Verantwortlichkeiten.

Wir richten AWV Manager für Ihre Kanzlei ein, schulen Ihr Team und definieren Workflows für Mandantenaufnahme, monatliche Prüfung und Meldeeinreichung. Ihre Mitarbeiter arbeiten strukturiert – ohne Fachwissen in AWV-Recht aufbauen zu müssen.

Nach dem Go-live begleiten wir Sie bei den ersten Mandantenfällen, optimieren Prozesse und stehen als fachlicher Partner zur Seite. AWV Experten übernimmt auf Wunsch auch die operative Meldung – Ihre Kanzlei bleibt der Mandant gegenüber Ansprechpartner.

Laufende AWV-Meldungen und Hinweise auf Meldepflichten sind Teil verantwortungsvoller Mandantenbetreuung. Strafbefreiende Selbstanzeigen oder rechtliche Würdigungen von Verstößen gehören in den Bereich der Rechtsberatung – wir helfen Ihnen, diese Grenze in Ihrem Angebot sauber zu ziehen.